Ablauf und Kosten
Auf dieser Seite finden Sie den Ablauf sowie die Kosten für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahlende, Heilfürsorgeberechtigte und Soldat:innen.
Wie läuft eine Psychotherapie bei mir ab?
Kontaktaufnahme
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular, und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Zur Orientierung kann ich Ihnen auch ein kostenfreies 15-minütiges telefonisches Erstgespräch anbieten, damit Sie einen ersten Eindruck von mir bekommen.
Erstgespräch(e) und probatorische Sitzungen
Die Erstgespräche und maximal 5probatorischen Sitzungen dienen zur Orientierung und Klärung Ihres Anliegens sowie dessen Ursachen. Wir schauen, ob eine ambulante Psychotherapie sinnvoll für Sie ist, und Sie bekommen einen Eindruck, ob Sie am passenden Ort sind und ob ich der passende Therapeut für Sie bin (oder Sie ggf. weiterempfehle).
Antrag auf Psychotherapie
Sollte eine Psychotherapie bei mir in Frage kommen, stellen wir – soweit erforderlich – gemeinsam einen Antrag bei Ihrem jeweiligen Kostenträger. Wie der genaue Ablauf und die Kostenübernahme geregelt sind, hängt von Ihrer Versicherung ab (siehe unten).
Beginn der ambulanten Therapie
Die Frequenz der Sitzungen ist in der Regel wöchentlich, kann aber individuell vereinbart werden. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten.
Was kostet eine Psychotherapie bei mir?
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Meine Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche ist berufsordnungsgemäß an die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ) gebunden. Für die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe nutze ich die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, BPtK, PKV-Verband und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 1. Juli 2024. Eine 50-minütige psychotherapeutische Sitzung kostet bei mir 134,06 € (GOP/GOÄ 812a, 2,3facher Satz). Sollte es zu einer Psychotherapie kommen, erhebe ich regelmäßig einen aktuellen psychischen Befund in Höhe von 33,52 € (801a, 2,3facher Satz). Dieser wird in der Akte vermerkt und dient der Qualitätssicherung. Er wird in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Testungen
Im Laufe der Therapie setze ich regelmäßig psychologische Testverfahren ein. Zum einen zur Verbesserung der Diagnosestellung und zum anderen um objektivere Informationen über die Thematik und Persönlichkeitseigenschaften zu erheben. Dazu verwende ich Fragebögen und teilweise Interviews. Die Kosten für Durchführung, Auswertung und Besprechung der Tests betragen 75,75 € (GOP/GOÄ, 855a, 1,8facher Satz).
Selbstzahlende
Für Selbstzahlende liegt das Honorar für ein Erstgespräch (50 Minuten) bei 134,06 € (GOP/GOÄ 812a, 2,3facher Satz). Für die anschließenden psychotherapeutischen Sitzungen variiert das Honorar je nach Aufwand zwischen 134,06 € (GOP/GOÄ 812a, 2,3facher Satz) und 167,58 € (GOP/GOÄ 812a + GOP/GOÄ 801a, 2,3facher Satz). Es wird selbstverständlich im Vorhinein festgelegt und transparent mit Ihnen besprochen.
Sofern erwünscht können auch unterstützende psychologische Testverfahren eingesetzt werden. Die Kosten für Diagnostik betragen je nach eingesetzten Tests zwischen 42,08 € (GOP/GOÄ 855a, 1facher Satz) und 75,75 € (GOP/GOÄ 855a, 1,8facher Satz). Bei Fragen kommen Sie sehr gerne auf mich zu.
Was übernehmen die privaten Krankenversicherungen?
Die privaten Krankenversicherungen (PKV)übernehmen in der Regel die ersten fünf probatorischen Sitzungen und eine anschließende Verhaltenstherapie samt der Kosten für Diagnostik durch einen approbierten Psychotherapeuten.
Da es allerdings eine Vielzahl an Anbietern gibt, richtet sich die Übernahme der Kosten stark nach Ihrem individuellen Vertrag. Daher ist es ratsam, dass Sie im Vorfeld erst einmal Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen und sich über den Umfang der erstatteten Leistungen informieren. Wir können dann individuell festlegen, in welchem Rahmen eine Therapie stattfinden kann. Auch unterscheiden sich die privaten Krankenversicherungen darin, welche Nachweise und Berichte ich als Therapeut einreichen muss.
Sollten sich Unklarheiten oder Fragen ergeben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und wir schauen, wie ich Sie dabei unterstützen kann.
Welche Kosten übernimmt die Beihilfe Hessen?
Für Landes- und Kommunalbedienstete in Hessen (z.B. Lehrer:innen) ist die Beihilfestelle des Landes beim Regierungspräsidium Kassel zuständig. Rechtsgrundlage ist die hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO). Die Verhaltenstherapie zählt dort zu den beihilfefähigen Verfahren. Grundsätzlich gilt: Die Festsetzungsstelle muss die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Behandlung anerkannt haben.
Beihilfefähig sind zunächst bis zu fünf probatorische Sitzungen – auch dann, wenn sich anschließend zeigt, dass keine Therapie nötig ist. Nach derzeitiger Praxis der Beihilfestelle sind zehn Sitzungen pro Jahr genehmigungsfrei, d.h. vom Anerkennungsverfahren wird in der Regel abgesehen, wenn ich der Beihilfestelle nach den probatorischen Sitzungen bestätige, dass nicht mehr als zehn Behandlungssitzungen erforderlich sind. Darüber hinaus ist ein Gutachterverfahren erforderlich. Insgesamt sind bei Erwachsenen in der Einzeltherapie zunächst 40 Sitzungen beihilfefähig, in besonders begründeten Fällen weitere 40.
Erfahrungsgemäß genehmigte die Beihilfe in Hessen in der Vergangenheit teilweise auch direkt einen Umfang von 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie, siehe Abschnitt Bundesbeihilfe ). Wichtig ist hier, dass allein die Auskunft Ihrer Festsetzungsstelle verbindlich ist. Halten Sie daher am besten im Vorhinein Rücksprache mit Ihrer Festsetzungsstelle.
Eine Anpassung der hessischen Beihilfenverordnung ist angekündigt, ein Zeitpunkt steht aber noch nicht fest. (Stand: August 2026)
Was übernehme ich für Sie?
Während der probatorischen Sitzungen kläre ich ab, ob bei Ihnen eine von der Beihilfe anerkannte Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Die Verordnung nennt dafür einen abschließenden Katalog. Sie bringen im Laufe der probatorischen Sitzungen Ihren Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie mit. Dort vermerke ich dann meine Qualifikationsnachweise, die Sie bei der Beihilfe einreichen können. Falls die Therapie den Rahmen von zehn Sitzungen nicht übersteigt, bestätige ich der Beihilfestelle schriftlich, dass nicht mehr als zehn Sitzungen erforderlich sind.
Sollte die Therapie über die 10 Sitzungen hinausgehen, schreibe ich einen Bericht an eine Gutachterin bzw. einen Gutachter. Er wird in einem verschlossenen, als vertrauliche Arztsache gekennzeichneten Umschlag übermittelt und enthält in pseudonymisierter Form Angaben etwa über die aktuelle Problematik, deren Entstehungsgeschichte, spwie den bisherigen und geplanten Therapieverlauf.
Was veranlassen Sie selbst?
Für das Anerkennungsverfahren benötigen Sie zusätzlich einen Konsiliarbericht. Ob dieser auch im genehmigungsfreien Rahmen erforderlich ist, klären Sie bitte mit Ihrer Festsetzungsstelle. Sollte dieser verlangt werden, müssen Sie vor Aufnahme der Psychotherapie einen Arzt aufsuchen, der Sie nochmal körperlich untersucht. Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, sendet die Beihilfestelle Ihnen bei erfolgter Anerkennung einen Bescheid über die Anerkennung der Aufwendungen mit dem jeweiligen Kontingent postalisch zu.
Welche Kosten übernimmt die Beihilfe für Bundesbedienstete?
Für Bundesbedienstete sind Aufwendungen für eine ambulante Verhaltenstherapie nach §§ 18 – 21 der Bundesbeihilfeverordnung beihilfefähig. Die Beihilfe übernimmt dabei antragsfrei die Kosten für bis zu sechs Einheiten à 25 Minuten (Sprechstunden) und zusätzlich bis zu fünf probatorische Sitzungen. Aufwendungen für bis zu 24 Sitzungen Kurzzeittherapie oder einer Behandlung aufgrund einer akuten Belastung sind ohne Genehmigung der Festsetzungsstelle beihilfefähig. Wird während oder nach einer Akutbehandlung eine Kurzzeittherapie angeschlossen, werden die bislang erbrachten Sitzungen angerechnet.
Genehmigungspflichtig sind Aufwendungen dann, wenn Sie während einer laufenden Behandlung Ihre Therapeutin/ Ihren Therapeuten wechseln möchten, eine erneute Kurzzeittherapie beginnen möchten (hier gelten Sperrfristen — bitte bei Ihrer Festsetzungsstelle erfragen), oder bei der Beantragung einer Langzeittherapie über die 24 Sitzungen hinaus. Beihilfefähig sind dann im Regelfall bis zu 60 Sitzungen, in besonders begründeten Fällen weitere 20. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Festsetzungsstelle.
Was übernehme ich für Sie?
Nach den Sprechstunden (max. sechs Einheiten à 25 Minuten) und maximal fünf probatorischen Sitzungen gebe ich Ihnen einen Nachweis meiner Qualifikation als Psychotherapeut mit, den Sie bei der Beihilfe einreichen können.
Sollte es zu einer Beantragung einer genehmigungspflichtigen Leistung kommen, schreibe ich zusätzlich einen Bericht an die Gutachterin bzw. den Gutachter, in welchem in pseudonymisierter Form Angaben zum Verständnis Ihres Anliegens und dessen Ursachen sowie dem vergangenen und geplanten Behandlungsverlauf vermerkt sind.
(Stand: August 2026)
Was veranlassen Sie selbst?
Für die antragsfreien Leistungen benötigen Sie nach den probatorischen Sitzungen, vor dem Beginn der Psychotherapie, einen Konsiliarbericht. Ein Arzt wird Sie dazu körperlich untersuchen und Ihnen einen Konsiliarbericht ausstellen. Den Konsiliarbericht reichen Sie mitsamt meiner Qualifikationsnachweise bei der Beihilfestelle ein. Sollten Sie einen Negativbescheid erhalten, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dabei kann ich Sie gerne unterstützen.
Was gilt für Selbstzahlende?
Auch für Selbstzahlende besteht die Möglichkeit, sich bei mir psychotherapeutisch behandeln zu lassen. In diesem Fall kann der Ablauf der Psychotherapie ganz individuell festgelegt werden und die Behandlung wird bei Ihrer Krankenversicherung/Krankenkasse nicht aktenkundig. Wir vereinbaren ein Erstgespräch, in denen wir Ihren Auftrag klären und Sie mich kennenlernen können.
Die Kosten und Berechnungsgrundlage für das Erstgespräch und die psychotherapeutischen Sitzungen finden Sie hier. Das Honorar für die psychotherapeutischen Gespräche richtet sich nach dem Aufwand der psychotherapeutischen Behandlung. Zusätzliche Kosten (z.B. Diagnostik) kommen dabei selbstverständlich nur in Rücksprache mit Ihnen auf Sie zu.
Was übernimmt die freie Heilfürsorge?
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamt:innen, Vollzugsbeamt:innen der Bundespolizei, Beamt:innen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen und Beamt:innen, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind.
Die Kosten für die Psychotherapie werden in der Regel vom Dienstherrn übernommen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Es können allerdings Zuzahlungen Ihrerseits nötig werden. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Kontakt zu ihrem Dienstherrn aufzunehmen.
Als Beschäftigte:r der Bundespolizei haben Sie in der Regel Anspruch auf ein Erstgespräch. Nach zwei bis vier probatorischen Sitzungen kann ich einen Antrag auf Psychotherapie an die Heilfürsorgestelle richten. Im Anschluss an ein Gutachterverfahren wird über die Bewilligung der Therapie entschieden.
Was gilt für Soldat:innen?
Als Soldat:in der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Truppenarzt auf und lassen Sie sich die Kostenübernahmeerklärung für zunächst fünf probatorische Sitzungen ausstellen. Ist nach den probatorischen Sitzungen eine Psychotherapie notwendig und gewünscht, teilen Sie dies dem/der Truppenarzt/Truppenärztin mit. Diese/r stellt Ihnen einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und der Kostenübernahme aus.
Absagen und Ausfallhonorar
Die einzelnen Sitzungen sind an eine feste Zeit gebunden, die ich bei einer Terminvereinbarung für Sie reserviere. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage mindestens zwei Werktage vorher, da diese Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzt werden können. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als zwei Werktage vor einem Termin) berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 €. Ein Ausfallhonorar wird von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und der Heilfürsorge in aller Regel nicht erstattet.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können über das Kontaktformular oder E-Mail unverbindlich Kontakt zu mir aufnehmen.
